Stempelsteuer Hypotheken

Oberster spanische Gerichtshof hebt Stempelsteuern für Hypotheken auf.

Immobilien sind begehrt wie nie auf Mallorca. Viele Hauskäufer greifen nach Jahren der Abstinenz nun wieder verstärkt auf Hypothekardarlehen zurück um sich den Wunsch nach einer Liegenschaft auf Mallorca zu erfüllen.

Spanische Hypotheken sind aber vor allem eins: sehr teuer. Neben einer Vielzahl von Gebühren, Kommissionen und, im Verhältnis zu deutschen Darlehen, hohen Zinsen, fällt in Spanien auch eine Stempelsteuer an. Die sogenannte A.J.D. ist immer dann zahlbar wenn der Hauskauf durch ein Hypothekendarlehen finanziert wird. Die Steuer beträgt auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca) 1,2% und berechnet sich auf dem Wert des gesicherten Kapitals. Schnell summieren sich diese Kosten und vor allem die Steuern zu ein paar tausend oder gar zehntausend Euro. Fast alle Banken ließen sich diese Kosten ihres Kerngeschäftes und auch die Stempelsteuern bis dato durch den Immobilienkäufer zahlen.

Mit dieser Praxis ist nun Schluß. Am 16. Oktober 2018 hat das spanische oberste Gericht genau diese Praxis für illegal erklärt. Lesen Sie das URTEIL hier.

Das Gericht ging zur Überraschung vieler Beobachter aber noch weiter. Es erklärte auch die entsprechende Vorschrift der spanischen Steuergesetzgebung in der als Steuerschuldner der Darlehensnehmer definiert wurde für rechtswidrig und hob diese kurzerhand auf.

Was hat dies zu bedeuten?
Zum einen können alle diejenigen, die in den letzten vier Jahren diese Steuern beim spanischen Fiskus im Rahmen eines Hypothekendarlehens eingezahlt haben, einen Rückforderungsantrag stellen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand, das spanische Finanzamt wird bei Antrag die Erstattung betreiben. Hierzu ist es durch das Urteil verpflichtet. Dies jedoch nur bis zur Verjährung der Steuerforderung also rückwirkend für einen Zeitraum von maximal vier Jahren (Stichtag: 16. Oktober 2014).

Wahlweise kann auch das Kreditinstitut durch den Kunden zur Rückforderung der unberechtigt aufgebürdeten Kosten und Steuern aufgefordert werden, wobei ich davon ausgehe, dass sich die Finanzierer gewohnt renitent zeigen werden.

Mein Tipp: Die Zeit ist reif: Holen Sie sich jetzt Ihr Geld jetzt zurück!

Matthias Jahnel, LL.M. · Rechtsanwalt & Abogado
C/Can Arboç, n° 1 – bajos · 07002 Palma de Mallorca
Email: info@lexjahnel.com · Web: https://www.lexjahnel.de

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